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   BSG, 15.12.2020 - B 2 U 14/19 R   

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BSG, 15.12.2020 - B 2 U 14/19 R (https://dejure.org/2020,41050)
BSG, Entscheidung vom 15.12.2020 - B 2 U 14/19 R (https://dejure.org/2020,41050)
BSG, Entscheidung vom 15. Dezember 2020 - B 2 U 14/19 R (https://dejure.org/2020,41050)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 53 InsO, § 55 InsO, § 164 SGB 7
    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsforderung - Beitragsabfindung - starker vorläufiger Insolvenzverwalter - Massenverbindlichkeit

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Aufforderung des Unfallversicherungsträgers zur Zahlung einer Beitragsabfindung gegenüber dem starken vorläufigen Insolvenzverwalter; Anforderungen an die Einstufung der Forderung als Masseverbindlichkeit im Sinne der InsO

  • rewis.io

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsforderungen für Zeiten vor Insolvenzeröffnung - Unternehmensfortführung durch starken vorläufigen Insolvenzverwalter - Beitragsabfindung - Einstufung als Massenverbindlichkeiten - gesetzgeberisch gewollte Bevorzugung der ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Beitragspflicht eines starken vorläufigen Insolvenzverwalters ist Masseschuld - keine Gleichstellung mit Arbeitsentgelt und Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Voraussetzungen für eine analoge Anwendung des § 55 Abs. 3 S. 2 InsO nicht gegeben - sachliche Rechtfertigung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit der Aufforderung des Unfallversicherungsträgers zur Zahlung einer Beitragsabfindung gegenüber dem starken vorläufigen Insolvenzverwalter Anforderungen an die Einstufung der Forderung als Masseverbindlichkeit im Sinne der InsO

  • datenbank.nwb.de

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsforderung - Beitragsabfindung - starker vorläufiger Insolvenzverwalter - Massenverbindlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 131, 138
  • NZS 2021, 768
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 30.01.2020 - B 2 U 19/18 R

    Erstattungsstreit: Erstattungsanspruch der Krankenkasse gegenüber dem

    Auszug aus BSG, 15.12.2020 - B 2 U 14/19 R
    Eine entsprechende Anwendung einer Vorschrift setzt voraus, dass die Norm analogiefähig ist, das Gesetz eine planwidrige Regelungslücke enthält und der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht soweit mit dem Tatbestand vergleichbar ist, den der Gesetzgeber geregelt hat, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von denselben Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (vgl BSG Urteil vom 30.1.2020 - B 2 U 19/18 R - BSGE (vorgesehen) = SozR 4-1300 § 105 Nr. 8 RdNr 29 mwN) .

    Demgemäß darf richterliche Rechtsfortbildung im Wege der Analogie stets nur dann eingesetzt werden, wenn das Gericht aufgrund einer Betrachtung und Wertung des einfachen Gesetzesrechts eine Gesetzeslücke feststellt (vgl BSG Urteil vom 30.1.2020 - B 2 U 19/18 R - BSGE (vorgesehen) = SozR 4-1300 § 105 Nr. 8) .

  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus BSG, 15.12.2020 - B 2 U 14/19 R
    Die vom Verfassungsrecht gezogene Grenze verläuft im Allgemeinen dort, wo die Gerichte ohne das Vorhandensein einer sich aus Systematik und Sinn des Gesetzes ergebenden Lücke allein unter Berufung auf allgemeine Rechtsprinzipien, die eine konkrete rechtliche Ableitung nicht zulassen, oder aus rechtspolitischen Erwägungen Neuregelungen oder Rechtsinstitute schaffen (BVerfG Beschlüsse vom 14.2.1973 - 1 BvR 112/65 - BVerfGE 34, 269, 290 und vom 19.10.1983 - 2 BvR 485/80 - BVerfGE 65, 182, 194) .
  • BGH, 16.06.2016 - IX ZR 114/15

    Anordnung des Schutzschirmverfahrens für eine insolvente GmbH: Begründung von

    Auszug aus BSG, 15.12.2020 - B 2 U 14/19 R
    Insoweit gilt für die Beitragsabfindung nichts anderes als für Arbeitsentgelte und darauf zu zahlende Gesamtsozialversicherungsbeiträge für Beschäftigte, die der starke vorläufige Insolvenzverwalter bei Unternehmensfortführung nicht freistellt, sondern weiterbeschäftigt (vgl BGH Urteil vom 16.6.2016 - IX ZR 114/15 - BGHZ 210, 372 = juris RdNr 25 ff; BAG Urteil vom 3.4.2001 - 9 AZR 301/00 - BAGE 97, 241 für den Fall, dass der Entgeltanspruch nicht auf die Bundesagentur für Arbeit übergeht) .
  • BSG, 31.05.2016 - B 1 KR 38/15 R

    Aufrechnung von Ausgleichsansprüchen des Arbeitgebers aufgrund des AufAG

    Auszug aus BSG, 15.12.2020 - B 2 U 14/19 R
    Dementsprechend tritt er an die Stelle der KG und im eigenen Namen für die Masse auf (vgl dazu BSG Urteil vom 31.5.2016 - B 1 KR 38/15 R - BSGE 121, 194 = SozR 4-7912 § 96 Nr. 1, RdNr 9) .
  • BSG, 27.03.2012 - B 2 U 5/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz -

    Auszug aus BSG, 15.12.2020 - B 2 U 14/19 R
    Ob eine planwidrige Regelungslücke vorliegt, ist nach dem Konzept des Gesetzes im Wege der historischen, systematischen und der daraus gewonnenen teleologischen Auslegung zu beurteilen (vgl auch BSG Urteil vom 27.3.2012 - B 2 U 5/11 R - NZS 2012, 826 = juris RdNr 20 mwN ).
  • BSG, 28.05.2015 - B 12 R 16/13 R

    Betriebsprüfung - Rechtsmäßigkeit der Erhebung von Beitragsnachforderungen

    Auszug aus BSG, 15.12.2020 - B 2 U 14/19 R
    Auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens besteht grundsätzlich die Befugnis der Sozialversicherungsträger, Beitragsforderungen - hier die Beitragsabfindung - als Masseverbindlichkeit durch Verwaltungsakt gegenüber dem Insolvenzverwalter festzustellen (vgl dazu BSG Urteil vom 28.5.2015 - B 12 R 16/13 R - SozR 4-2400 § 28p Nr. 5 RdNr 14 ff) .
  • BSG, 18.09.2012 - B 2 U 11/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Neufestsetzung des JAV gem § 90 Abs 1 SGB 7 -

    Auszug aus BSG, 15.12.2020 - B 2 U 14/19 R
    Die Analogie ist von der dem Gesetzgeber vorbehaltenen Gesetzeskorrektur abzugrenzen (eingehend BSG Urteil vom 18.9.2012 - B 2 U 11/11 R - BSGE 112, 43 = SozR 4-2700 § 90 Nr. 2, RdNr 24 ff) .
  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 485/80

    Sozialplan

    Auszug aus BSG, 15.12.2020 - B 2 U 14/19 R
    Die vom Verfassungsrecht gezogene Grenze verläuft im Allgemeinen dort, wo die Gerichte ohne das Vorhandensein einer sich aus Systematik und Sinn des Gesetzes ergebenden Lücke allein unter Berufung auf allgemeine Rechtsprinzipien, die eine konkrete rechtliche Ableitung nicht zulassen, oder aus rechtspolitischen Erwägungen Neuregelungen oder Rechtsinstitute schaffen (BVerfG Beschlüsse vom 14.2.1973 - 1 BvR 112/65 - BVerfGE 34, 269, 290 und vom 19.10.1983 - 2 BvR 485/80 - BVerfGE 65, 182, 194) .
  • BSG, 27.05.2008 - B 2 U 21/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragshaftung gem § 150 Abs 3 SGB VII -

    Auszug aus BSG, 15.12.2020 - B 2 U 14/19 R
    Schließlich spricht das Senatsurteil vom 27.5.2008 zur Beitragshaftung im Baugewerbe (B 2 U 21/07 R - UV-Recht Aktuell 2008, 1162) , auf das sich das Hessische LSG zur Begründung seiner Auslegung des § 55 Abs. 3 Satz 2 InsO stützt (Urteil vom 22.4.2013 - L 9 U 174/09 - UV-Recht Aktuell 2013, 860) , nicht für eine entsprechende Anwendung des § 55 Abs. 3 InsO auf Beitragsforderungen zur Unfallversicherung.
  • BGH, 27.03.1991 - IV ZR 130/90

    Unzulässige ARB-Kündigungsregelung

    Auszug aus BSG, 15.12.2020 - B 2 U 14/19 R
    Zwischen der Beklagten und der KG bestand bis zum 31.3.2015 in der gesetzlichen Unfallversicherung ein Mitgliedschaftsverhältnis mit gegenseitigen Rechten und Pflichten, das als Dauerschuldverhältnis iS des § 55 Abs. 2 Satz 2 InsO zu qualifizieren ist (allgemein zum Dauerschuldverhältnis: Grüneberg in Palandt, BGB, 80. Aufl 2020, § 314 RdNr 2; zu privaten Versicherungsverträgen BGH Urteil vom 27.3.1991 - IV ZR 130/90 - NJW 1991, 1828 und Looschelders in Langheid/Wandt, Münchener Kommentar zum VVG, 2. Aufl 2016, § 1 RdNr 74 mwN) .
  • BAG, 03.04.2001 - 9 AZR 301/00

    Insolvenzrechtliches Vorzugsrecht der BA

  • LSG Hessen, 22.04.2013 - L 9 U 174/09

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Beitragsforderungen:

  • BSG, 25.05.2022 - B 11 AL 29/21 R

    Berufliche Weiterbildung - Anspruch auf Weiterbildungsprämie - Bestehen des

    Wie das LSG im Anschluss an die höchstrichterliche Rechtsprechung zu Recht betont hat, kommt eine solche entsprechende Anwendung einer gesetzlichen Vorschrift nur in Betracht, wenn die Norm analogiefähig ist, das Gesetz eine planwidrige Regelungslücke enthält und der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht soweit mit dem vom Gesetzgeber geregelten Tatbestand vergleichbar ist, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von denselben Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (vgl BSG vom 3.11.2021 - B 11 AL 2/21 R - SozR 4-4300 § 131a Nr. 1 RdNr 23; BSG vom 15.12.2020 - B 2 U 14/19 R - BSGE 131, 138 = SozR 4-7912 § 55 Nr. 3, RdNr 15; BSG vom 30.1.2020 - B 2 U 19/18 R - BSGE 130, 25 = SozR 4-1300 § 105 Nr. 8, RdNr 29 mwN).
  • BSG, 09.03.2022 - B 7/14 AS 31/21 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - berufliche

    Ob eine planwidrige Regelungslücke vorliegt, ist nach dem Konzept des Gesetzes im Wege der historischen, systematischen und der daraus gewonnenen teleologischen Auslegung zu beurteilen (BSG vom 15.12.2020 - B 2 U 14/19 R - BSGE 131, 138 = SozR 4-7912 § 55 Nr. 3, RdNr 15 mwN) , wobei den Gesetzesmaterialien entscheidende Bedeutung zukommen kann (vgl BSG vom 3.11.2021 - B 11 AL 2/21 R - SozR 4-4300 § 131a Nr. 1 RdNr 24) .
  • BSG, 06.04.2022 - B 6 KA 6/21 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Festsetzung einer

    Unter diesen Umständen gibt es auch keine Anhaltspunkte für das Bestehen einer planwidrigen Regelungslücke (zu dieser und den weiteren Voraussetzungen einer Analogiebildung vgl BSG Urteil vom 30.1.2020 - B 2 U 19/18 R - BSGE 130, 25 = SozR 4-1300 § 105 Nr. 8, RdNr 29 f; BSG Urteil vom 15.12.2020 - B 2 U 14/19 R - BSGE 131, 138 = SozR 4-7912 § 55 Nr. 3, RdNr 15) , die durch eine analoge Anwendung der für den Richtgrößenregress geltenden zweijährigen Ausschlussfrist auf die Festsetzung einer Beratung geschlossen werden müsste.
  • BSG, 09.02.2022 - B 7/14 AS 31/21 R

    Anspruch auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II ; Gewährung einer Prämie

    Ob eine planwidrige Regelungslücke vorliegt, ist nach dem Konzept des Gesetzes im Wege der historischen, systematischen und der daraus gewonnenen teleologischen Auslegung zu beurteilen ( BSG vom 15.12.2020 - B 2 U 14/19 R - BSGE 131, 138 = SozR 4-7912 § 55 Nr. 3, RdNr 15 mwN), wobei den Gesetzesmaterialien entscheidende Bedeutung zukommen kann (vgl BSG vom 3.11.2021 - B 11 AL 2/21 R - SozR 4-4300 § 131a Nr. 1 RdNr 24).
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